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1 (2002), Nr. 2: Inhalt
Abstract
Die Hexenverfolgung in Rheinbach
Der Schöffe Hermann Löher und seine "wemütige Klage der frommen Unschültigen"
Löhers "wemütige Klage" als Ego-Dokument
Eine sehr persönliche Wahrnehmung und Darstellung der Hexenprozesse
Die Singularität der "wemütigen Klage" und ihr Wert als Quelle
Anmerkungen
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Thomas P. Becker

Die "Wemütige Klage" des Hermann Löher
Eine Anklageschrift gegen Hexenverfolgung als Ego-Dokument

Abstract      

Die "Wemütige Klage der frommen Unschültigen" des ehemaligen Rheinbacher Schöffen Hermann Löher (gedruckt zu Amsterdam 1676) war gedacht als eine Anklageschrift gegen den Wahnsinn der Hexenverfolgungen und richtete sich in erster Linie an den Papst, den Kaiser und alle Fürsten und hohen Geistlichen des Reiches. Damit fällt die "Wemütige Klage" eigentlich unter die Kategorie 'Sachbuch' und nicht unter 'Autobiographie'. Doch durch den Erzählstil des Autors, der selbst bei der Diskussion der dämonologischen Literatur seiner Zeit immer wieder sein eigenes Erleben als Gerichtsschöffe einbringt, gerät die sachliche Erörterung unversehens zum Ego-Dokument.

Die Hexenverfolgung in Rheinbach

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Die frühneuzeitliche Hexenverfolgung, das heißt die massenhafte Verkettung von Zaubereiprozessen auf der Grundlage der Theorie von der Verschwörung einer subversiven Teufelssekte, war ein Phänomen, das in ganz Mitteleuropa vom späten 15. bis zum späten 18. Jahrhundert wellenförmig an- und abschwoll. Eine der Kernzonen dieser Verfolgungswellen war das Gebiet an Mittel- und Niederrhein zwischen Mainz und Köln. Das kurkölnische Städtchen Rheinbach am Fuß der Eifel machte dabei keine Ausnahme. Allerdings fanden in dieser kleinen Stadt erst relativ spät Hexenprozesse statt, als anderswo schon seit langem die Scheiterhaufen brannten. Vor 1631 ist für Rheinbach weder ein Hexenprozess noch ein zur Abwehr von Hexereivorwürfen angestrengter Beleidigungsprozess bezeugt, und das, obwohl im Kurfürstentum Köln die bei weitem umfangreichste Verfolgungswelle, die etwa 1626 nur wenige Kilometer von Rheinbach entfernt ihren Anfang genommen hatte, schon 1628 ihren Höhepunkt erreichte.

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Kurkölnische Regierungsakten verraten uns etwas über den Anfang des Hexenbrennens in Rheinbach. Im nahe gelegenen Dörfchen Schweinheim im Herzogtum Jülich hatte es eine Kette von Hexenprozessen gegeben, vor denen eine Verdächtigte sich nach Rheinbach in Sicherheit gebracht hatte. Der Rheinbacher Magistrat aber lieferte die Frau nach einer gewissen Zeit an den jülichischen Unterherren aus, der ihr den Prozess machen und sie hinrichten ließ. Auf der Folter hatte diese Frau unter anderem die Namen von Rheinbachern genannt, die angeblich mit ihr zusammen auf den Hexentänzen gewesen waren. Dieser Umstand führte in Rheinbach zu einer ersten Verhaftung, welche die Magd des alten Bauern Hilger Lirtz betraf. Das zweite Opfer war eine mittellose alte Frau namens Grete Hardt, das dritte dann eine reiche Kaufmannswitwe namens Christina Böffgens. Spätestens bei diesem dritten Hexenprozess wandte sich der Rheinbacher Amtmann, der Freiherr Heinrich Degenhard Schall zu Bell, an das kurkölnische Hohe Gericht zu Bonn und bat um die Entsendung eines Spezialisten, des Hexenkommissars Dr. Franz Buirmann.

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Die weiteren Einzelheiten der Rheinbacher Verfolgung, die von 1631 mit einer Unterbrechung von mehreren Jahren bis 1638 reichte und in den Orten Rheinbach, Meckenheim und Flerzheim zusammen circa 130 Menschen das Leben kostete, brauchen uns an dieser Stelle nicht weiter zu interessieren. [1] Wichtig für den Zusammenhang mit der Frage nach Ego-Dokumenten ist aber, dass in Rheinbach etwas geschah, was sich in der einen oder anderen Form in vielen Orten Westdeutschlands und der angrenzenden Gebiete wieder findet: Die Hexenverfolgung, die außer vor dem Adel und dem hohen Klerus vor keiner Bevölkerungsgruppe oder sozialen Schicht Halt machte, zeigt hier eine auffällige Häufung von Opfern, die aus den Familien einflussreicher und wohlhabender Funktionsträger stammten. Paradoxerweise waren es gerade die Familien der Schultheissen und Schöffen oder gar diese selber, die in den Sog der Verfolgungen gerieten. Mit anderen Worten: Diejenigen, die über die Hexen zu Gericht saßen, mussten in ihren eigenen Reihen Verhaftung um Verhaftung vornehmen und die Ehefrauen, Witwen, Mütter und Töchter ihrer Standeskollegen auf den Scheiterhaufen schicken, ja bisweilen - wie in Rheinbach geschehen - sogar sich selbst dem Scharfrichter ausliefern. [2]

Der Schöffe Hermann Löher und seine "wemütige Klage der frommen Unschültigen"

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Einer dieser Schöffen war der Kaufmann Hermann Löher. Im Jahre 1631 war er als der jüngste Schöffe in das siebenköpfige Kollegium aufgerückt, das in Strafprozessen in Rheinbach über Schuld und Unschuld zu urteilen hatte. Auch Hermann Löher geriet im Kontext dieser Verfolgungen in Verdacht, vielleicht wegen seiner Ehefrau Kunigunde, deren Vater - der Schultheiß des nahen Flerzheim - im darauf folgenden Jahr als Hexer verbrannt werden sollte. Durch Bestechung konnte Löher sich beim Amtmann Zeit erkaufen und der Verhaftung entgehen. Fünf Jahre später, als die Prozesse wieder aufgenommen wurden und die Familie Löher erneut ins Gerücht kam, blieb ihm zusammen mit einem anderen Schöffen namens Richard Gertzen nur noch die Flucht. Über Köln und Wesel floh er nach Amsterdam, wo er sich unter vielen anderen deutschen Emigranten in der Koningstraat in der Nähe der Oude Kerk als kleiner Kaufmann niederließ. [3]

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Hermann Löher ist sehr alt geworden. Die Geschehnisse der Rheinbacher Hexenverfolgung, die seinen Lebensweg so dramatisch verändert hatten, ließen ihn aber nie wieder los. Im Alter von 80 Jahren entschloss er sich, seine Erlebnisse in ein Buch einfließen zu lassen, mit dessen Hilfe er an den Papst, den Kaiser und alle Fürsten des Reiches appellieren wollte, den Wahnsinn der Hexenprozesse ein für allemal sein zu lassen und kein weiteres Blut unschuldiger Opfer mehr zu vergießen. Diese "wemütige Klage der frommen Unschültigen" wurde von ihm 1675 begonnen und Ende 1676, vielleicht auch erst 1677, in einer Auflage von 1000 Stück in Druck gegeben. Leider sind nur noch zwei Exemplare dieser Schrift erhalten geblieben, denn das Buch gelangte nie zum Verkauf. Nach Löhers Tod 1678 wurden alle übrigen Exemplare als Altpapier verkauft und eingestampft.

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Nun ist dieses Werk kein schmales Bändchen mit einem Bericht über selbst Erlebtes. Vielmehr wird auf über 600 Seiten ausgebreitet, was der alte Mann in Amsterdam an gelehrten Werken über die Hexenverfolgung finden konnte, und durch bisweilen bissige Kommentierung dieser Texte versucht, dem Leser die Unsinnigkeit der Hexenprozesse plausibel zu machen. [4] Es handelt sich also um ein Buch, das nach unseren heutigen Kategorien in die Rubrik 'politisches Sachbuch' einzureihen wäre. Es ist weder eine Autobiographie noch ein reiner Erlebnisbericht. Trotzdem - oder gerade deswegen - ist Löhers "wemütige Klage" ein gutes Beispiel für ein frühneuzeitliches Ego-Dokument.

Löhers "wemütige Klage" als Ego-Dokument

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Einmal kommt das daher, dass Löher sich nicht enthalten kann, immer wieder von sich selbst zu erzählen. Auch wenn es für den Argumentationszusammenhang seines Buches unerheblich ist, so liefert er uns doch an mehreren Stellen Beschreibungen seines Lebens und seiner Einstellungen. Allerdings kommen diese Passagen nicht am Anfang des Werkes vor, sondern sind hin und wieder eingestreut. Die folgende Stelle etwa steht erst auf Seite 167:

"Dan Anno 1595 bin ich in Munster Eyffel im Hertzochthumb Gulich geboren. 1601 ist mein Vatter Gerhardt Löher von Münster Eiffel in das Ertz stifft Chur Fürstenthum Cöllen/ der zeit florirende Stadt Reimbach, mit der Wohnung gezogen. 1610 ist er da selbsten Burgermeister/ An. 1620 da selbsten Scheffen und Raht erwehlet. Anno 1625 primo Maij Gottselig gestorben/ auff welchen Tag alle Jahren in unsere Liebe Frawen Bruderschafft (Beatae Mariae Virginis) zu Reimbach fur verstorben Vatter/ Mutter und Blütfreunde/ so lebende als verstorbene Anniversarien gehalten werden/ dar zu sein 100 Reichsthaler capital ligirt die renten 5 dito Reichsthaler bey gehalten Gottes dienst an die armen zu spendiren. [...] Anno 1618 binnen der zeit/ da die grosse Comet Stern 8 a 10 wochen am Firmament des Himmels gestanden/ bin ich auf Sondag für dem Advent mit der vorgeschrieben sähligen tugentsamer Kunigunde, des Schultissen Mattheis Frembgens Dochter zu Flertzheim solemnelich getrawet/ mit welcher ich 8. Kindern biß Anno 1634. gezeuget/ davon ein/ namens Bartholomaeus, mit noch drey schöne wohl gestudirte Sohnen von 17 zu 25 jaren der elteste wohl bereyset/ namens Herman Loher, begabet mit Verstandt/ Wissenschafft und 6 a 7 derley sprachen/ der ander Geistlich/ der jungste die fünfte Schul erreichet/ sambt 3 schöne Döchter/ in Ehr und Tugent wohl erzogen/ davon die elteste 27 Jahr mit 3 schöne lebende Kinder"

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Neben diesem eher nüchternen Lebenslauf, der uns grob über die Person des Autors in Kenntnis setzt, finden wir auch Textstellen, die uns stärker in die Empfindungswelt des alten Mannes eindringen lassen. So schildert er uns in einigen Sätzen Erinnerungen an eine offensichtlich als glücklich bewertete Kindheit. Als Sechsjähriger etwa ist er im Gemeindewald seiner neuen Heimat herumgestrolcht, hat Walderdbeeren, Brombeeren und andere Waldfrüchte genascht, in hohlen Bäumen Vogelnester ausgehoben und die Stadt Rheinbach wie auch ihr Umland so recht lieben gelernt. Zusammen mit dem späteren Dominikanerpater Dr. Johannes Freylinck, dessen Briefe aus der Zeit der Flucht nach Amsterdam er in seinem Buch abdruckt, hat Löher in Rheinbach die Schulbank gedrückt und neben den Texten des Katechismus und den Gebeten für die Heilige Messe das Rüstzeug an Lesen, Schreiben und Rechnen erhalten, das er für seinen späteren Beruf als Kaufmann brauchte. An eine höhere Schulbildung in Köln war wohl nicht zu denken, denn als Hermann 1610 im Alter von 15 Jahren in das Geschäft des Vaters eintrat, war es mit seiner Bildung nicht weit her. Er schreibt:

"Zu den 7 Freyen Kunsten der Wissenschaft bin ich nicht erfahren ... Ich bin auch in keiner frembder Sprache erfahren, viel weniger in die Bücher der Rechtsgelehrten studiert, als das ich hier und da ein lateinisch Wort ex usu von langen Jahren her mit lesen und hören reden aufgefangen." [5]

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Keineswegs aber sah er seine Kenntnisse als zu gering an, um die Welt beurteilen zu können, denn statt der Gelehrsamkeit hatte er die Bibel bis zu zehnmal eingehend studiert. Dies war die Frucht seines Amsterdamer Exils, denn resümierend zieht er den Vergleich zwischen seiner Zeit als reicher Kaufmann in Rheinbach, der zu den wichtigsten Familien im Städtchen gehörte, und als eher unbedeutender und nicht sehr erfolgreicher Krämer in Amsterdam:

"Nach veranderung meiner Wohnplatzen auß der kleinen Stadt Reimbach Anno 1636 in die grosse weyt berumbte kauff und handel Stadt Amsterdam/ hat mich ungemach und trubsal (ohne ruhm zu sprechen) van einen kleinen geringen Verstandt zu einer grosserer Wissenschafft gebracht; und da nicht ohne schaden zu 10000 Reichsthaler an zeitlichen Gütern. Dan wie ich der zeit bey mein klein verstandt weiß/ hurtich und fertich war/ mit reyssen im lande nach Franckfurt/ Achen/ Theuren und Cölln: wahren dahin zu brengen und ab zu holen/ mit Stahl/ Yssen/ Wüllen und Linnen/ Spetzereyen/ Fruchten und Weynen gelt und Gutter zu gewinnen; wolte ich mein leib und leben/ mich und meine Haußfraw erretten/ so must ich in sicherheit retirirren und fluchten/ und leben biß 1675. zu 80 jaren." [6]

<10>
Folgen wir der bekannten Definition von Winfried Schulze, dann haben wir es bei diesen Passagen ganz zweifellos mit Aussagen über die Selbstwahrnehmung eines Menschen zu tun, aus denen auch sein Verhältnis zu den Menschen und den Orten, die ihn umgeben haben, deutlich wird. [7] Doch diese autobiographischen Einschübe allein, die in dem Buch mit seinen mehr als 600 Seiten nur einen Bruchteil des Textes ausmachen, rechtfertigen noch nicht, die "Wemütige Klage" als Ego-Dokument zu deklarieren. Hauptaufgabe des Textes soll es schließlich sein, die Unsinnigkeit der Hexenprozesse durch die Diskussion der dämonologischen Literatur und die kritische Berichterstattung über die eigenen Rheinbacher Erfahrungen nachzuweisen. Auch eine heutige Dissertation von 600 Seiten, um ein modernes Beispiel zu nehmen, enthält schließlich einen Lebenslauf und im Vorwort einige persönliche Aussagen, ohne dass jemand auf die Idee käme, in einem solchen Werk ein Ego-Dokument zu sehen. Die bloße Tatsache, dass auch ein Bericht oder eine Erörterung subjektiv gefärbt ist, macht einen Text noch nicht zu einem Selbstzeugnis.

Eine sehr persönliche Wahrnehmung und Darstellung der Hexenprozesse

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Schauen wir uns also an, wie der überwiegende Teil der Texte beschaffen ist, die sich mit der Hexenverfolgung, also mit dem eigentlichen Thema des Buches, beschäftigen. Wie schon angedeutet, ist die Hexenthematik in Löhers Buch zweigeteilt. Neben Zitaten aus der dämonologischen Literatur seiner Zeit und aus den Werken von Verfolgungsgegnern wie Friedrich Spee oder Johann Weyer stehen die Erinnerungen an die eigenen Erlebnisse in der Folterkammer und im Gerichtssaal des Rheinbacher Schöffengerichts. Keineswegs aber sind die beiden Elemente der Erörterung klar von einander getrennt. So wie das ganze Buch keine klare Gliederung hat, geraten dem alten Mann im Verlauf der etwa zweijährigen Abfassungszeit die Inhalte der einzelnen Kapitel immer wieder durcheinander. Nicht selten wiederholt er längere Passagen und ganze Erzählungen, bisweilen sogar mit dem Hinweis, der Leser könne sie so besser verstehen lernen. Da Löher es nicht vermag, seine eigenen Erfahrungen mit Hexenprozessen bei der Referierung der Texte anderer Autoren zurückzuhalten, haben auch die Passagen, die er aus anderen Büchern übernimmt, den Charakter von Ego-Dokumenten, denn er kommentiert in ausgiebiger Weise die Geschichten aus anderen Gegenden Europas mit Hinweisen auf die Geschehnisse in Rheinbach, Meckenheim und Flerzheim. Dies hier im Einzelnen nachzuweisen würde zu weit führen, ich wende mich daher lieber Löhers eigenen Erlebnissen zu.

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Diese Schilderungen sind natürlich von besonderem Interesse für den Historiker. An vielen Stellen seines Buches berichtet Löher von den Geschehnissen, denen er selbst als Augenzeuge beigewohnt hat. Als jüngster Schöffe war er in mehreren Fällen bei den Folterungen verdächtiger Personen anwesend. Zwei Fälle haben sich ihm offensichtlich besonders eingeprägt, die Folterungen der Kauffrau Christina Böffgens und die des Altbürgermeisters Hilger Lirtz. Am Bericht über den Tod der bedauernswerten Christina Böffgens lässt sich sehr gut der Umgang Löhers mit seinen eigenen Erlebnissen zeigen, daher wird er hier im Wortlaut wiedergegeben.

<13>
Zuvor noch ein paar Worte zur Situation und zu den Personen, die in dem Bericht erwähnt werden: Im Verlauf des Prozesses gegen die Rheinbacher Kaufmanns- und Bürgermeisterswitwe Christina Böffgens ist mittlerweile die Folter zur Erzwingung eines Geständnisses eingesetzt worden.

Trotz der Qualen hatte Christina Böffgens sich dennoch standhaft dagegen gewehrt, die Unterstellungen des Hexenkommissars zu bestätigen. Der Henker hatte sich schließlich geweigert, die Folter noch zu steigern, weil, wie er dem Kommissar versichert, sonst die Gefahr bestehe, dass die Frau unter der Tortur zu Tode kommen könne. So etwas durfte nicht geschehen, denn die Folter wurde ja nicht als Strafe, sondern als Mittel zur Wahrheitsfindung angesehen. Sterben durfte dabei niemand, schon allein deswegen, weil die verdächtigte Person ja noch gar nicht rechtskräftig verurteilt war. Doch der Kommissar hatte auf der Steigerung der Folterqualen bestanden. Beim Verhör anwesend waren drei der Schöffen des Rheinbacher Gerichts, die für den Schuldspruch am Ende des Verfahrens zuständig waren. Es waren der alte Gotthard Peller und die beiden jüngsten Schöffen Jan Theynen und Hermann Löher. Außerdem wird in dem Bericht der kurfürstliche Vogt Dr. Andreas Schweigel erwähnt. Er hatte die Interessen des Fürsten zu vertreten, was vor allem in den Jahrzehnten von Bedeutung gewesen war, in denen Rheinbach an die Herren von Brempt verpfändet gewesen war. Diese Pfandschaft war gerade zu Ende gegangen. [8] Der Vogt hatte damit keine so eindeutige Funktion mehr, da es nun wieder einen zuständigen Amtmann gab, und er gehörte auch nicht offiziell dem Gericht an. Aber als einziger in Rheinbach besaß er als graduierter Jurist und kurkölnischer Beamter eine akademische Ausbildung und den nötigen Hintergrund, um die Verfahrensweise des Hexenkommissars aus Bonn angemessen beurteilen zu können.

<14>
"Als Christina Böffgens sich in der folter auff Gott Jesum Christum in tods nodt vertröstet/ und ihr die sprach mit ablassung ihres wassers entfallet und des lebens Geist hinweg in der folterung gehet/ und als ein Marterin todt war/ und der Hencker den todt an den Frewel Richter Frans Beurman in volgenten worten bekent machet und saget: ich foltere die Frauw aus eweren geheiß und sie ist in der Folterung des todts gestorben/ als ich vorhin gesagt habe. Da lauffet der Bößwicht Frans Beurman umb und umb unter den Scheffen wie ein doller desperater Mensch/ dem woll wissent ist/ daß er die Göttliche und Keyserliche Rechten im folteren und peinigen zu seiner verdamnuß solte verdient haben/ Herbert unnd Jan sagt er: höret ihr auch/ wie es oben im Hals krachet/ als ihr der Teuffel den Hals zerbrach/ was dunckt euch Gotthardt Peller, was eine verstockte Hex ist das gewessen: was sagt ihr Jan Thy[n]en und Hermann Löher dar zu/ höret ihr auch wie es krachet/ da ihr der Teuffel den Halß zerbrach/ das hat der Teuffel gethan/ daß sie nicht sahligh solte werden und die complicen nicht besagen soll. Uber dem komt Doctor Schweygel mit seinen Käyserlichen Halß Gerichts Ordnung/ und sehet die zu todt gefolterte Fraw vor seinen Augen zwischen den Scheffen miserabel unnd elend im groben Hemb Kiddel todt liggen/ da seufftzet er in den Himmel/ und wiste sich kömerlich in worten und geberden zu besturen und stil zu halten/ und sagt: diese that die wir heuten an dieser Frawen so sie bekent wirdt/ begangen haben/ das können wir vor Gott/ dem Landts Fürsten und allen Menschen nicht verantworten/ und er redet zornent und keyffen in Latein mit den Falschen Richter Frans Beurman, das ich nicht verstanden/ Frans Beurman sagt und bestundt dar bey/ der Teuffel habe der Ertzhexen den Hals zerbrochen/ pfuy/ pfuy/ pfuy/ sagt er: wie stinckt es hier/ der Teuffel ist mit einen faulen gestanck gescheiden/ pfuy lasset uns von dem bestie der Hexen gehen." [9]

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Dramatisch, ja geradezu wie in einem Theaterstück, lesen sich diese Sätze. Der Bösewicht ist schnell ausgemacht, auch der tragische Held, der nicht der Autor selbst, sondern der ehrwürdige greise kurfürstliche Vogt Dr. Schweigel ist. Er wird wegen seiner Gegnerschaft gegen die Hexenprozesse fünf Jahre nach der geschilderten Szene auch als Hexer verbrannt werden, mit seinem eigenen Holz und von seinen eigenen Pferden zum Richtplatz gezogen, wie uns Hermann Löher nicht versäumt mitzuteilen. [10] Die sieben Schöffen teilen sich die Nebenrollen der Guten und der Bösen, die an anderen Stellen im Text noch näher charakterisiert werden: die beiden Jasager-Schöffen Halfmann und Theinen, der verzweifelte und gebrochene Jan Bewel und die vier aufrechten Schöffen, die am Ende entweder vertrieben sind oder tot. [11]

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Gerade diese Dramatik der Schilderung, die nicht einmal vor dem in der Berichterstattung ganz unüblichen Mittel der wörtlichen Rede halt macht, ist das besondere Charakteristikum des Löherschen Buches. Nicht die Fakten, die er in seiner Schilderung benennt, sondern die parteiische und wertende Art und Weise, wie er die schrecklichen Geschehnisse beschreibt, machen den besonderen Quellenwert der "Wemütigen Klage" aus. Und gerade darin zeigt sich, dass man die "Wemütige Klage" mit Fug und Recht unter die Ego-Dokumente rechnen kann.

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Schauen wir noch einmal auf Winfried Schulze, so sollen Ego-Dokumente "individuell-menschliches Verhalten rechtfertigen, Ängste offenbaren, Wissensbestände darlegen, Wertvorstellungen beleuchten, Lebenserfahrungen und -erwartungen widerspiegeln". [12] Rechtfertigung, Ängste, Vorstellungen von richtig und falsch, gut und böse: Gerade solche Dinge sind es, die wir in den Schilderungen Löhers finden. Löher zeigt sich selbst in einem ganz bestimmten Licht. Er und die anderen Schöffen, die nicht mit dem Vorgehen des Hexenkommissars einverstanden waren, sind in seinen Schilderungen die Opfer, die sich der Dominanz des herrisch auftretenden Juristen nicht widersetzen können und sich immer wieder einschüchtern lassen. Und in diesem Bemühen zeigt sich das eigentliche Motiv für die Abfassung der "Wemütigen Klage": Löher will sich rechtfertigen, er will seinen Leser - und möglicherweise vor allem sich selbst - davon überzeugen, dass er und seine Mitschöffen Peller, Lapp und Gertzen selber Opfer der Verfolgungen geworden sind, dass auch sie zu den "frommen Unschültigen" gehören, die im Titel genannt werden und nicht etwa zu den Tätern. Denn eigentlich sind es ja die Schöffen gewesen, die durch ihre Schuldsprüche die Urteile erst ermöglicht haben. Ohne ihr Einverständnis hätte der Hexenkommissar Dr. Buirmann nicht einen einzigen Menschen auf den Scheiterhaufen bringen können. Denn entgegen seinem Auftreten bei den Prozessen, das neben Rheinbach auch für Bonn, Heimerzheim, Vilich und Siegburg nachzuweisen ist, hat der Hexenkommissar im Verfahren gar keine Befugnisse, er ist lediglich als juristischer Fachmann anwesend, der den ungebildeten Schöffen in den komplizierten Rechtsfragen der Hexenprozesse Auskünfte und Ratschläge erteilen soll. [13] Löher gibt sich alle Mühe, die dämonische Macht dieses Mannes und seinen verhängnisvollen Einfluss auf die Schöffen in seinen Schilderungen herauszustellen und seine eigene Machtlosigkeit zu betonen. Was er auf diese Weise über sich selbst und sein eigenes Handeln und Empfinden darstellt, ist kein nüchterner Faktenbericht, sondern eine konstruierte Wiedergabe der Vorgänge, in der Löher bestrebt ist, nur das zu berichten, was in seine Rechtfertigung hinein gehört. Wir erhalten weder eine genaue Aufstellung der Rheinbacher Prozesse noch einen chronologischen Bericht über die Geschehnisse. So ist in Löhers Schilderungen der Rheinbacher Hexenprozesse zum Beispiel nur selten von Frauen die Rede, obwohl wir sicher sein können, dass auch in Rheinbach wie überall im Rheinland nur jedes dritte bis vierte Prozessopfer ein Mann war. Prozesse, in denen die Schöffen dem Kommissar keinen irgendwie gearteten Widerstand entgegengesetzt haben und einmütig den Schuldspruch fällten, werden gar nicht geschildert, obwohl es sie gegeben haben muss. Nur in zwei Fällen erfahren wir Näheres über die Gerüchte, die zur Verhaftung einer Person geführt haben. Über die Vorwürfe, die gegen Löher selber laut geworden sind und zu seiner Flucht führten, erfahren wir lediglich, dass sie existierten. Löhers Bericht über die Hexenverfolgung in Rheinbach, Meckenheim und Flerzheim ist also in hohem Maße selektiv und tendenziös, er dient weniger der chronikalischen Berichterstattung als vielmehr der Inszenierung der Rolle, die der Autor der "wemütigen Klage" in den Prozessen gespielt haben will. [14]

Die Singularität der "wemütigen Klage" und ihr Wert als Quelle

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Die sehr ichbezogene und eklektische Berichterstattung, die wir in Löhers Buch finden, ist keineswegs einfach aus den Gewohnheiten der Zeit heraus zu erklären. Als Gegenbeispiel kann uns paradoxerweise ebenfalls ein Teil des Buches von Hermann Löher dienen, der sogenannte "Brillen-Marter-Traktat" des Sauerländer Pfarrers Michael Stappert. [15]

Löher hat diese Schrift, die vorher nie gedruckt worden war, durch Zufälle in die Hände bekommen und als dreizehntes Kapitel in sein Buch aufgenommen. Stappert, der erst selbst ein Befürworter der Hexenverfolgung war, erkannte durch seine wiederholte Konfrontation mit verurteilten Hexen und Hexern, denen er die Beichte abnahm, dass die gesamten Anschuldigungen und die erfolterten Geständnisse Schwindel waren. Zum Beweis dieser Tatsache zeichnete er nun Fall um Fall seines Amtsbereiches auf, zu dem er hinzugezogen wurde oder von dem er wenigstens Kenntniss hatte, um so - genau wie Löher - die Unsinnigkeit und Grausamkeit der Verfahren zu enthüllen. Anders als Löher aber nimmt sich Stappert als Berichterstatter völlig zurück. Zwar schildert auch er die Geschehnisse nicht sine ira et studio, so dass auch bei ihm die Hexenkommissare in einem denkbar schlechten Licht erscheinen, aber seine eigene Person wird hinter diesen Schilderungen nicht sichtbar. Damit ist der "Brillen-Marter-Traktat" für die Geschichte der sauerländischen Hexenverfolgung eine unschätzbar wertvolle Quelle, aber ein Ego-Dokument ist er nicht.

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Anders die "Wemütige Klage". Nirgendwo sonst finden wir eine Quelle zur Geschichte der Hexenverfolgung, in der die Konflikte, die innerhalb eines Gerichts aufgetreten sind, so drastisch und so nachvollziehbar geschildert werden, wie hier bei Löher. Das ist für den Historiker, der sich nicht mit einem bloßen Faktengerüst begnügen will, sondern hinter die Dinge schauen möchte, von einem ganz besonderen Reiz. Und es birgt auch eine ganz besondere Gefahr in sich. Die Texte Löhers über das Wüten der Hexenkommissare Franz Buirmann und Jan Möden sind von einer solchen suggestiven Kraft, dass sie den Leser unwillkürlich mit hinein nehmen in ihr Bewertungsschema. Und weil sie so eindeutig Stellung beziehen, wirken sie auch so glaubwürdig. Aber sind sie das auch? Es ist gerade die Besonderheit der Ego-Dokumente, dass sie in der Subjektivität ihrer Aussage über das Faktische weit hinausgehen. Will man mehr aus ihnen herauslesen als Werthaltungen und Mentalitäten, so bedarf es der Überprüfung. Löher hat sein Buch schließlich als alter Mann geschrieben, nachdem die Geschehnisse, die er so plastisch schildert, schon seit mehr als 40 Jahren vergangen waren.

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Die Akten des Rheinbacher Schöffengerichts sind verloren. Eine genaue Überprüfung der oben geschilderten Szene aus den üblichen Quellen ist also nicht möglich. Glücklicherweise hat sich aber dennoch eine Möglichkeit finden lassen, die Schilderungen Löhers wenigstens grob zu überprüfen. In den Beschlussprotokollen des kurkölnischen Hofrates für das Jahr 1631 finden sich nämlich etliche Passagen, die sich mit den Vorgängen in Rheinbach beschäftigen. Wie sich zeigt, hatte der Hexenkommissar Franz Buirmann zusammen mit den beiden Ja-Schöffen das Haus der auf der Folter gestorbenen Christina Böffgens durchsucht und eine Truhe aufgebrochen, in der sich ihre Wertsachen befanden. Geld und andere Wertgegenstände hatten sie an sich genommen. Dagegen nun führten die Erben der Christina Böffgens beim Hofrat Beschwerde, der in der Tat den Rheinbacher Gerichtsdiener mit den Akten nach Bonn kommen und die gesamten Umstände berichten ließ. Buirmann wurde daraufhin das Verfahren entzogen, andere Kommissare wurden aus Köln nach Rheinbach geschickt. [16] Dieser Sachverhalt nun stimmt genau mit dem überein, was Löher über das weitere Verhalten Buirmanns und seiner Helfer nach dem Tod der armen Christina Böffgens schreibt. Weitere Übereinstimmungen lassen sich finden, etwa hinsichtlich der Haft und des Todes des ältesten Schöffen Herbert Lapp, der Verhaftung der Schöffenfrau Anna Kemmerling oder der alten Grete Hardt. In allen Fällen bestätigen die Hofratsprotokolle der Jahre 1631 und 1632 grundsätzlich Löhers Schilderungen.

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Wir haben also, um damit zum Schluss zu kommen, durch den Vergleich mit anderen Quellen die Möglichkeit, die Glaubwürdigkeit der Löherschen Schilderungen zumindest an einigen entscheidenden Stellen nachzuweisen. Wenn dem so ist, dann ist es mehr als wahrscheinlich, dass auch die übrigen Begebenheiten, etwa die Erzählung über den Werwolf "Jakob die Faust" [17] oder über die Folterung des Hilger Lirtz, der Wahrheit entsprechen. Die dramatischen Schilderungen, so suggestiv sie auch sein mögen, gewinnen dadurch über ihren Quellenwert als Mentalitätszeugnisse hinaus einen historischen Zeugnischarakter, der sie tatsächlich zu den wertvollen Innensichten der Gerichtsprozesse macht, als die sie der Historiker gern sehen möchte. Die sehr subjektive Konstruktion der Wahrheit und auch die Konstruktion der handelnden Personen werden bei der Interpretation des Buches als historische Quelle dennoch zu berücksichtigen sein. Aber das sollte kein Problem darstellen, denn dafür sind Historiker ja schließlich da.

Anmerkungen

1Siehe dazu die Einleitung zur Internet-Edition: Hermann Löher: Hochnötige Unterthanige wemütige Klage der Frommen Unschültigen, bearbeitet von Thomas P. Becker unter Mitarbeit v. Theresia Becker, mit einer Einleitung von Thomas P. Becker, Hans de Waardt und Rainer Decker, München 2001 [14.09.2002], URL: http://www.sfn.uni-muenchen.de/loeher/einleitungkap1.htm
2Zum Fall des Schöffenältesten Herbert Lapp vgl. Thomas P. Becker: Hermann Löher als Augenzeuge der Hexenverfolgung in Rheinbach, in: Löher: Klage, URL: http://www.sfn.uni-muenchen.de/loeher/einleitungkap3.htm
3Zu Löhers Leben in Amsterdam vgl. Hans de Waardt: Asyl in Amsterdam, in: Löher: Klage, URL: http://www.sfn.uni-muenchen.de/loeher/einleitungkap4.htm
4Zum Aufbau des Buches vgl. Thomas P. Becker: Die "wehmütige Klage" des Hermann Löher. Ein Augenzeugenbericht über die Hexenverfolgung in einer rheinischen Kleinstadt, in: zeitenblicke 1 (2002), Nr. 1 [08.07.2002], URL: http://www.zeitenblicke.historicum.net/2002/01/becker/becker.html, besonders: die Seiten <8> bis <10>.
5Löher: Klage, Vorrede, *1, URL: http://www.sfn.uni-muenchen.de/loeher/
6Löher: Klage, 20, URL: http://www.sfn.uni-muenchen.de/loeher/
7Winfried Schulze: Ego-Dokumente: Annäherung an den Menschen in der Geschichte? Vorüberlegungen für die Tagung "Ego-Dokumente", in: Winfried Schulze (Hg.): Ego-Dokumente. Annäherung an den Menschen in der Geschichte, Berlin 1996 (Selbstzeugnisse der Neuzeit, 2), 11-32, hier: 28.
8Klaus Flink: Geschichte der Burg, der Stadt und des Amtes Rheinbach von den Anfängen bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts. Ein Beitrag zur Untersuchung der rheinischen Kleinstadt, Bonn 1965 (Rheinisches Archiv, 59), 184-187.
9Löher, Klage, 30-31, URL: http://www.sfn.uni-muenchen.de/loeher/
10Löher, Klage, 87, URL: http://www.sfn.uni-muenchen.de/loeher/
11Zu den Ja-Schöffen vgl. Becker: Hermann Löher als Augenzeuge, URL: http://www.sfn.uni-muenchen.de/loeher/einleitungkap3.htm
12Schulze: Ego-Dokumente, 28.
13Vgl dazu Thomas P. Becker: Hexenverfolgung im Erzstift Köln, in: Stefan Lennartz und Martin Thomé (Hg.): Hexenverfolgung im Rheinland. Ergebnisse neuerer Lokal- und Regionalforschungen, Bergisch Gladbach 1996, 89-136.
14Darin zeigt sich die Verwandtschaft der "Wemütigen Klage" zu den 'klassischen' Selbstzeugnissen wie Autobiographie, Tagebuch oder Briefsammlung: "Wenn auch vornehmlich auf der Ebene der textlichen Konstruktion - z. B. durch Formalisierung und Stilisierung, durch Übernahme von Mustern und fremder Diktion - ein Verlust an Originalität, eine gewisse Verfremdung fast unausweichlich ist, sind Selbstzeugnisse desungeachtet beabsichtigte Äußerungen einer bestimmten Person in einer bestimmten Zeit und als solche authentisch." Benigna von Krusenstjern: Selbstzeugnisse der Zeit des Dreißigjährigen Krieges. Beschreibendes Verzeichnis, Berlin 1997 (Selbstzeugnisse der Neuzeit, 6), 10.
15Zu Stappert vgl. Rainer Decker: Der Brillen-Traktat des Michael Stappert, in: Löher: Klage, URL: http://www.sfn.uni-muenchen.de/loeher/einleitungkap5.htm; vgl. auch ders.: Gegner der großen Hexenverfolgung von 1628/31 im Herzogtum Westfalen und im Hochstift Paderborn, in: Hartmut Lehmann und Otto Ulbricht (Hg.): Vom Unfug des Hexen-Processes, Wolfenbüttel 1992, 187-197.
16Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Kurköln III, Bd. 24 a, fol. 259 r-v, Protokoll vom 31.10.1631.
17S. dazu Thomas P. Becker: Tierverwandlungen in der "Wehmütigen Klage" des Hermann Löher. Vortrag auf der Frühjahrsversammlung des Arbeitskreises für interdisziplinäre Hexenforschung am 2.3.2001 in Stuttgart [14.09.2002],URL: http://members.aol.com/tombeee/hexverf/Tierverwandlung.html


Dr. Thomas P. Becker
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Archiv der Universität
Am Hof 1
53113 Bonn
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Empfohlene Zitierweise:

Thomas P. Becker: Die "Wemütige Klage" des Hermann Löher. Eine Anklageschrift gegen Hexenverfolgung als Ego-Dokument, in: zeitenblicke 1 (2002), Nr. 2 [20.12.2002], URL: <http://www.zeitenblicke.historicum.net/2002/02/becker/index.html>

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ZEITENBLICKE ISSN: 1619-0459
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